Infos zum Antragsverfahren
Messeprogramm "Young Innovators"
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen.
Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgelegt.
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von max. 10 Mio. EUR) erfüllen
- und jünger als zehn Jahre alt sind.
Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten beiden Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 EUR pro Aussteller und Messe.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren etc. sind online abrufbar unter “Weitere Informationen”.