WTO-eCommerce-Abkommen ist verhandelt

Erfolg nach jahrelangen Verhandlungen
Nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen haben sich mehr als 90 WTO-Mitglieder Ende Juli 2024 auf einen gemeinsamen Text für ein E-Commerce-Abkommen geeinigt. Sobald das Abkommen in das WTO-Regelwerk aufgenommen ist, wird es die Grundlage für den elektronischen Handel bilden. Die Zustimmung aller WTO-Mitglieder ist erforderlich, damit das Abkommen in das WTO-Regelwerk aufgenommen werden kann.
Im Rahmen der 11. Ministerkonferenz einigten sich 71 WTO-Mitglieder darauf, Sondierungsgespräche für künftige Verhandlungen über handelsbezogene Aspekte des elektronischen Handels einzuleiten. Im Januar 2019 haben sich sodann 76 WTO-Mitglieder dazu entschlossen, Verhandlungen über globale Regeln zum elektronischen Handel aufzunehmen. Es sollte ein plurilaterales Abkommen geschaffen werden, welches die Möglichkeiten durch den elektronischen Handel steigert, die Herausforderungen in Industrie- und Entwicklungsländern angeht und zudem die Zölle bei elektronischen Übertragungen abbaut. Das Ziel: die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der Unternehmen und Verbraucher begünstigt und unterstützt.

Weitere Details zum neuen eCommerce-Abkommen finden Sie auf den → Seiten der GTAI , in englischer Sprache auf den → Seiten der WTO.