Vordruckmuster für Haftungsregelung im Warenhandel

Das Bundesfinanzministerium hat am 28. Juli 2021 Vordrucke im Zusammenhang mit der Haftungsregelung des § 25e UStG beim Warenhandel über Onlineplattformen veröffentlicht.
Es handelt sich um Vordruckmuster, die von der Finanzverwaltung für Mitteilungen gegenüber dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes verwendet werden. Die Änderungen gehen auf das Jahressteuergesetz 2020 zurück. Die BMF-Schreiben vom 07.10.2019 werden damit aufgehoben.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vordruckmuster:

Vordruckmuster USt 1 TK

Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG

Diese Mitteilung betrifft den Fall, dass dem Finanzamt Erkenntnisse vorliegen, nach denen der Händler bzw. Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht bzw. im wesentlichen Umfang nicht nachkommt. Sie wird gegenüber dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes abgegeben.
Nach Zugang der Mitteilung haftet der Marktplatzbetreiber für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Rechtsgeschäften, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden (§ 25e Abs. 1 und 4 UStG), es sei denn, der Händler oder Unternehmer wird bis zum von dem Finanzamt vorgegebenen Zeitpunkt vom Handel über den Marktplatz ausgeschlossen. Die Mitteilung gilt unbefristet, soweit sie nicht zurückgenommen oder widerrufen wird.

Vordruckmuster USt 1 TL

Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG

Diese Mitteilung betrifft den Fall, dass der Händler auf dem Marktplatz nicht als Unternehmer registriert ist, die Finanzverwaltung aber Anhaltspunkte dafür hat, dass die Tätigkeiten jedoch tatsächlich im Rahmen eines Unternehmens erfolgen. Sie wird gegenüber dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes abgegeben.
Nach Zugang der Mitteilung haftet der Marktplatzbetreiber für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Rechtsgeschäften, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden (§ 25e Abs. 1 und 4 UStG), es sei denn, der Händler bzw. Unternehmer wird bis zum von dem Finanzamt vorgegebenen Zeitpunkt vom Handel über den Marktplatz ausgeschlossen. Die Mitteilung gilt unbefristet, soweit sie nicht zurückgenommen oder widerrufen wird.
Die jeweiligen Vordruckmuster sind unter “Weitere Informationen” zum Download im PDF-Format abrufbar.