Neuseeland: Freihandelsabkommen mit EU in Kraft
Die EU und Neuseeland haben am 09.07.2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Am 27.11.2023 hat der Rat der EU dem Abkommen zugestimmt und somit ratifiziert. Das neuseeländische Parlament hat am 25.03.2024 dem Abkommen zugestimmt.
Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Laut Angaben der EU-Kommission soll der bilaterale Handel dadurch innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden Euro steigen.
Mit dem Abkommen werden die Zölle auf alle EU-Warenausfuhren nach Neuseeland vom ersten Tag an beseitigt. 91 Prozent der neuseeländischen Waren werden ab dem ersten Tag zollfrei in die EU eingeführt, nach sieben Jahren werden es 97 Prozent sein.
Mit dem Abkommen werden die Zölle auf alle EU-Warenausfuhren nach Neuseeland vom ersten Tag an beseitigt. 91 Prozent der neuseeländischen Waren werden ab dem ersten Tag zollfrei in die EU eingeführt, nach sieben Jahren werden es 97 Prozent sein.
Für einige neuseeländische Ausfuhren, wie Kiwis, Äpfel, Zwiebeln, Wein, Fisch, Muscheln und Tintenfische, werden die EU-Zölle sofort vollständig abgeschafft. Zum Schutz einiger empfindlicher EU-Agrarsektoren werden für neuseeländische Erzeugnisse wie Schaffleisch, Rindfleisch, Butter, Käse und Milchpulver Zollkontingente gelten.
Das Abkommen enthält dienstleistungsspezifische Regulierungsbestimmungen für Lieferdienste, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, internationale Seeverkehrsdienste und Luftverkehrsdienste (wie Bodenabfertigungsdienste). Das Abkommen sieht vor, dass europäische Unternehmen auf verschiedenen Ebenen des neuseeländischen Staates gleichberechtigt mit einheimischen Unternehmen. Der neuseeländische Beschaffungsmarkt hat nach Angaben der Kommission einen Wert von rund 60 Mrd. EUR pro Jahr.