Schweiz: Zoll-IT-System Passar für Versandverfahren

Das System Passar wird die bisherigen Systeme NCTS für Versandverfahren sowie e-dec, über das Ein- und Ausfuhren elektronisch angemeldet werden, ersetzen. Die Umstellung erfolgt schrittweise und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Unterschiedliche Fristen für verschiedene Zollverfahren

Während einer Übergangsphase gibt es einen Parallelbetrieb der neuen und alten Systeme. Folgende Fristen gelten für die vollständige Umstellung auf das neue System:
  • 1. Juni 2023: Einführung Passar 1.0 für Versandverfahren und Ausfuhren, zunächst im Parallelbetrieb.
  • 31. Oktober 2023: Letzte Warenanmeldung Durchfuhr und Ausfuhr in NCTS.
  • 1. Dezember 2023: NCTS wird deaktiviert.
  • 1. Juli 2024: Ab diesem Zeitpunkt sind keine Ausfuhranmeldungen über e-dec Export mehr möglich. Ausfuhren werden über Passar abgewickelt.
  • 1. Januar 2025: Einführung Passar 2.0 für Einfuhren, zunächst im Parallelbetrieb.
  • 1. Juli 2025: Ab diesem Zeitpunkt sind keine Einfuhranmeldungen über e-dec Import mehr möglich. Einfuhren werden über Passar abgewickelt.

Das System bietet Vorteile

Die Einführung von Passar soll die Prozesse an den Grenzen beschleunigen. Die Warenanmeldung wird mit einer Transportanmeldung verknüpft, sodass eine automatisierte Aktivierung der Anmeldung an der Grenze möglich ist. Schaltergänge können entfallen, die Grenze kann ohne anzuhalten passiert werden. Hierzu verwenden Transportunternehmen die Activ App. Nur bei etwaigen Kontrollen sind weiterhin Stopps an der Grenze notwendig.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kündigte an, alle Nutzer von NCTS und e-dec zu kontaktieren und über die Umstellung zu informieren. Zudem empfiehlt die Behörde den Transportunternehmen schon jetzt die Nutzung der Activ App.
BAZG stellt umfangreiches Informationsmaterial über die Umstellung auf Passar zur Verfügung.
Quelle: GTAI