UK: Basisinformationen zum EU-VK-Abkommen

Am 24.12.2020 haben sich Unterhändler der EU und des Vereinigte Königreichs Großbritannien auf einen Vertragsentwurf geeinigt. Das Abkommen ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und wurde am 27. April 2021 ratifiziert.

Übersicht über die vereinbarten Inhalte

Bitte beachten Sie, dass es trotz Zustandekommens des Abkommens nun eine Zollgrenze zwischen der EU und Großbritannien gibt.

Wesentliche Punkte des Abkommens in Kurzfassung

Zölle

  • Keine Zölle oder Quoten auf gehandelte Ursprungswaren, wenn die vereinbarten Präferenz-Ursprungsregeln eingehalten werden – eine zolltechnische Abwicklung ist dennoch erforderlich
  • Händler können den Ursprung der verkauften Waren mit einer “Erklärung zum Ursprung” (hierfür ist eine REX-Registrierung notwendig) selbst bescheinigen und von der "vollen Kumulierung" profitieren (d.h. die Verarbeitung zählt auch zum Ursprung)
  • Gegenseitige Anerkennung von Programmen für "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" für leichte Zollformalitäten und einen reibungslosen Warenfluss
  • Gemeinsame Referenzdefinition von internationalen Standards und die Möglichkeit zur Selbsterklärung der Konformität von Produkten
  • Spezifische Erleichterungsregelungen für Wein, Bio, Automobil, Pharmazeutika und Chemikalien

Digitaler Handel und öffentliche Beschaffung

  • Erleichterungen für kurzfristige Geschäftsreisen und temporäre Entsendungen von hochqualifizierten Mitarbeitern
  • Beseitigung von Hindernissen für den digitalen Handel, bei gleichzeitiger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • Öffentliche Beschaffungsmärkte in UK sind offen für EU-Unternehmen im Vereinigten Königreich und umgekehrt

Warentransport

  • Unbegrenzter Flugverkehr zwischen EU- und UK Flughäfen sowie die Möglichkeit ergänzender bilateraler Verbindungen für Extra-EU-Fracht (z.B. Paris-London-New York)
  • Zusammenarbeit bei Flugsicherheit, Luftsicherheit und Luftverkehrsmanagement
  • Bestimmungen zu Bodenabfertigung und Passagierrechten, zusätzlich zu den Level-Playing-Field-Klauseln zu Umwelt, sozialen Fragen und Wettbewerb
  • Unbegrenzter Straßentransport für Spediteure, Transport von Gütern zwischen der EU und dem UK sowie volle Transitrechte über das jeweils andere Territorium
  • Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen, Verkehrssicherheit und fairem Wettbewerb, zusätzlich zu den horizontalen Wettbewerbsklauseln
  • Klauseln zu Umwelt, sozialen Fragen und Wettbewerb

EU-Programme

  1. Das VK nimmt weiterhin an fünf EU-Programmen teil:
  2. Horizon Europe (Forschung und Innovation)
  3. Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm
  4. ITER (Fusionsversuchsanlage)
  5. Copernicus (Erdüberwachungssystem)
  6. Zugang zu EU-Satellitenüberwachung und -verfolgung

Dienstleistungen und Entsendung

  • Die Dienstleistungsfreiheit kam am 01.01.2021 zum Ende
  • Das Abkommen enthält keine Regelungen zum Entsenderecht
  • keine Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen, d.h. Ärzte, Ingenieure, Architekten oder andere Berufsgruppen mit entsprechender Zulassung dürfen Beruf nicht mehr automatisch im Vereinigten Königreich bzw. in der EU ausüben, sondern Ihre Qualifikation muss beantragt und bestätigt werden → Ausnahmen für Geschäftsreisen und befristete Entsendungen. Ein Anerkennungsmechanismus ist geplant.

Produktzertifizierungen

  • keine gegenseitige Zertifizierung der Warenstandards
  • britische Prüfanstalten können ein Produkt nur für das Vereinigte Königreich zulassen, nicht aber für den Verkauf im EU-Gebiet. 
  • gegenseitigen Standards für Tierprodukte werden nicht automatisch anerkannt, was vor allem beim Import in die EU den Kontrollaufwand erhöht
  • ab dem 1. Januar 2021 das neue UKCA-Label gilt, welches das bisherige CE-Kennzeichen ersetzen soll.
  • mit einer CE-Kennzeichnung versehene Produkte dürfen in Großbritannien bis 31. Dezember 2021 in Verkehr gebracht werden, sofern EU- und GB-Anforderungen weiterhin übereinstimmen
  • für Marktzulassungen für Medizinprodukte in Großbritannien wird ab 1. Januar 2022 das UKCA-Label Pflicht. Für andere Produkte wurde die Frist bis zum 1.1.2023 verlängert.