Einfuhr von Kleinsendungen aus Vereinigtem Königreich

Im Vereinigten Königreich gilt eine erleichterte Abfertigung für Waren bis 135 Pfund. Hierbei unterscheidet man zwischen B2B- und B2C-Geschäften:
  • Bei Lieferungen an Unternehmen (B2B-Geschäft) führt das einführende Unternehmen die Umsatzsteuer ab bzw. verrechnet diese.
  • Bei Lieferungen an Privatpersonen (B2C-Geschäft) muss der EU-Exporteur steuerlich im VK registriert sein!
Dies ist auch für den E-Commerce gültig. Weitere Details sind für Sie im Merkblatt der AHK Großbritannien (unter “Weitere Informationen”) abrufbar sowie im Border Operating Model und auf den Seiten der britischen Regierung.
Ausgenommen ist der Warenverkehr zwischen der EU und Nordirland. Die GTAI hält ebenfalls Informationen dazu bereit.