Frankreich: Infos zu Markt und Volkswirtschaft
Wirtschaftsdaten
Frankreich ist gemessen an Wirtschaftskraft und Bevölkerungsgröße nach Deutschland die zweitgrößte Volkswirtschaft in der Europäischen Union. Für Deutschland ist das Nachbarland nicht nur wichtiger Handelspartner, sondern auch bedeutender Investitionsstandort.
EPR-Meldepflichten
Im Englischen steht „EPR“ für „Extended Producer Responsibility“ und wird auch im Deutschen häufig als Abkürzung für das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung genutzt. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen.
In Frankreich unterliegen neben den „klassischen“ Meldeverfahren für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien zahlreiche Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung. Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können.
Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen können. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt.
Davon betroffen sind bisher unter anderem Haushaltsverpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien und Möbel.
Die Einführung dieser Maßnahme soll für mehr Transparenz sorgen und Unternehmen identifizieren lassen, die ihren Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung bisher noch nicht nachkommen.
Als „Hersteller“ im Sinne des französischen Umweltrechts gelten alle Marktakteure, die
Als „Hersteller“ im Sinne des französischen Umweltrechts gelten alle Marktakteure, die
- in Frankreich Produkte herstellen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
- Produkte nach Frankreich importieren, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen oder
- ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich Produkte nach Frankreich verkaufen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
Gerade angesichts der letzten Alternative gelten als verpflichtete Hersteller im Sinne der französischen erweiterten Herstellerverantwortung auch deutsche Online-Händler, die EPR-erfasste Produkte nach Frankreich versenden. Amazon informiert über die EPR Registrierung auf seiner Internetseite.
Grüner Punkt in Frankreich ohne Gebührenaufschlag möglich!
Bisher galt ein Gebührenaufschlag in Frankreich für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. Die Vereinigung “PRO Europe” sowie fünf französische Verbände hatten einen Antrag auf sofortige Aussetzung der entsprechenden französischen Kennzeichnungsverordnung gestellt, dem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.
Der seit dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nicht rechtmäßig. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich damit nun ohne Einschränkung möglich und verursacht keine Zusatzkosten mehr.
Weiterhin gilt, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Symbol “Triman” und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen. Die AHK Frankreich hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos bestellt werden kann: AHK-Merkblatt Triman-Kennzeichnung
Bisher galt ein Gebührenaufschlag in Frankreich für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. Die Vereinigung “PRO Europe” sowie fünf französische Verbände hatten einen Antrag auf sofortige Aussetzung der entsprechenden französischen Kennzeichnungsverordnung gestellt, dem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.
Der seit dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nicht rechtmäßig. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich damit nun ohne Einschränkung möglich und verursacht keine Zusatzkosten mehr.
Weiterhin gilt, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Symbol “Triman” und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen. Die AHK Frankreich hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos bestellt werden kann: AHK-Merkblatt Triman-Kennzeichnung
Hinweise zu Mitarbeiterentsendungen
Entsendeerklärung "SIPSI"
Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden vorübergehend zur Ausführung von Dienstleistungen nach Frankreich entsenden, müssen diese vor dem Arbeitseinsatz anmelden.
Die Entsendeerklärung („Déclaration préalable de détachement“) wird ab dem 1. Tag benötigt und erfolgt zentral über das Online-Portal „SIPSI“ bei der zuständigen Arbeitsinspektion. Es empfiehlt sich, hierfür die Webbrowser Mozilla Firefox oder Google Chrome zu verwenden.
Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden vorübergehend zur Ausführung von Dienstleistungen nach Frankreich entsenden, müssen diese vor dem Arbeitseinsatz anmelden.
Die Entsendeerklärung („Déclaration préalable de détachement“) wird ab dem 1. Tag benötigt und erfolgt zentral über das Online-Portal „SIPSI“ bei der zuständigen Arbeitsinspektion. Es empfiehlt sich, hierfür die Webbrowser Mozilla Firefox oder Google Chrome zu verwenden.
Nachfolgend sind Entsendeanlässe aufgelistet, bei denen keine Entsendungserklärung abgegeben werden muss (nur eine Auswahl – nicht vollständig):
In der Regel gilt die Anmeldepflicht bei SIPSI zum Beispiel nicht bei:
In der Regel gilt die Anmeldepflicht bei SIPSI zum Beispiel nicht bei:
- Deutschen Besuchenden und Ausstellenden auf Messen
- Selbstständigen, Geschäftsführenden, Vorstandsmitgliedern (sofern kein Arbeitsverhältnis besteht)
- Erkundungen neuer Märkte, Pflege von Produktionsbeziehungen, Teilnahme an Arbeitsbesprechungen (sofern es kein Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitgebenden und dem Leistungsempfänger gibt)
- Teilnehmende an Symposien, Seminaren, wissenschaftlichen Veranstaltungen
- Reinen Warenabholungen in Frankreich und reine Warenlieferungen nach Frankreich, wenn der Transport als eine Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart wurde.
Bitte beachten Sie, dass in manchen dieser Ausnahmefälle aber dennoch andere Dokumente (SV-Nachweis A1, HR-Auszüge, Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger) vorgelegt werden müssen.
Vertreter in Frankreich
Für die Dauer der Entsendung muss ein Vertreter („Représentant“) mit Sitz in Frankreich benannt werden, dem die Entsendeerklärung und Informationen zu den Entsendevorgängen zur Verfügung gestellt werden muss. Der Vertreter verwahrt die Unterlagen und legt diese den Behörden bei Kontrollen auf Verlangen vor.
Die Benennung des Vertreters durch den Arbeitgebenden erfolgt schriftlich und in französischer Sprache.
Bei der Benennung sind folgende Angaben erforderlich:
Für die Dauer der Entsendung muss ein Vertreter („Représentant“) mit Sitz in Frankreich benannt werden, dem die Entsendeerklärung und Informationen zu den Entsendevorgängen zur Verfügung gestellt werden muss. Der Vertreter verwahrt die Unterlagen und legt diese den Behörden bei Kontrollen auf Verlangen vor.
Die Benennung des Vertreters durch den Arbeitgebenden erfolgt schriftlich und in französischer Sprache.
Bei der Benennung sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort
- E-Mail- und Postadresse in Frankreich
- Einverständniserklärung des Vertreters
- Dauer der Benennung
- Ort, an dem die Unterlagen aufbewahrt werden.
Sozialversicherung / A1-Bescheinigung
Mitarbeitende müssen bei Entsendungen einen Sozialversicherungsausweis mit sich führen.
In Deutschland dient dazu die Bescheinigung A1, die von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt wird. (Informationen stellt die “Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland” bereit)
Mitarbeitende müssen bei Entsendungen einen Sozialversicherungsausweis mit sich führen.
In Deutschland dient dazu die Bescheinigung A1, die von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt wird. (Informationen stellt die “Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland” bereit)
Liegt die A1-Bescheinigung zum Zeitpunkt des Frankreich-Einsatzes noch nicht vor, ist ein Nachweis erforderlich, dass diese beantragt wurde.
Im Fall einer Kontrolle kann diese innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Bei fehlender A1-Bescheinigung droht ein empfindliches Bußgeld.
Kranke Mitarbeitende, die unterwegs in Frankreich sind, können auch ohne A1 zum Arzt und ihre deutsche Gesundheitskarte zeigen. Allerdings wird diese meist nicht berücksichtigt, sodass der Mitarbeitende im Nachhinein eine Rechnung bekommen wird, die die deutsche Krankenversicherung gegebenenfalls nicht ausgleicht und/oder dem Arbeitgebenden weiterleitet, sofern es sich um eine Dienstreise handelt.
Berufsidentifikationskarte für den Bausektor
Unternehmen, die Mitarbeitende zu Bauleistungen nach Frankreich entsenden, sind seit dem 22. März 2017 verpflichtet, eine Berufsidentifikationskarte „Carte d’identification professionnelle BTP“ zu beantragen.
Berufsidentifikationskarte für den Bausektor
Unternehmen, die Mitarbeitende zu Bauleistungen nach Frankreich entsenden, sind seit dem 22. März 2017 verpflichtet, eine Berufsidentifikationskarte „Carte d’identification professionnelle BTP“ zu beantragen.
Die Karte ist personenbezogen und muss vor der Entsendung sowohl für Angestellte als auch für Zeitarbeitende, ergänzend zur Entsendeerklärung SIPSI, beantragt werden. Die Carte BTP kann also erst nach der Anmeldung im Internetportal "SIPSI" beantragt werden.
Die Berufsidentifikationskarte enthält personenbezogene Informationen zum Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden, Staatsangehörigkeit, Adresse der Baustelle, Dauer der Bautätigkeit etc.
Die Anmeldung der Mitarbeitenden erfolgt durch den Arbeitgebenden hier über eine Online-Plattform.
Die Gültigkeitsdauer des Berufsausweises (Carte BTP) wurde für entsandte Arbeitnehmende auf fünf Jahre verlängert.
Die Anmeldung der Mitarbeitenden erfolgt durch den Arbeitgebenden hier über eine Online-Plattform.
Die Gültigkeitsdauer des Berufsausweises (Carte BTP) wurde für entsandte Arbeitnehmende auf fünf Jahre verlängert.
Meldepflichten im Transportgewerbe
Besondere Vorschriften gelten seit 2016 auch für ausländische Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeitende auf französischem Staatsgebiet einsetzen, unabhängig von der Dauer. Betroffen sind grenzüberschreitende Gütertransporte mit Bestimmungs- oder Ausgangsort in Frankreich, ausgenommen Transit.
Berücksichtigt werden müssen die Regelungen zu:
Besondere Vorschriften gelten seit 2016 auch für ausländische Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeitende auf französischem Staatsgebiet einsetzen, unabhängig von der Dauer. Betroffen sind grenzüberschreitende Gütertransporte mit Bestimmungs- oder Ausgangsort in Frankreich, ausgenommen Transit.
Berücksichtigt werden müssen die Regelungen zu:
- Entsendebescheinigung („Attestation de détachement“ auf dem Portal SIPSI)
- Benennung eines Vertreters in Frankreich („Représentant“)
- Einhaltung des französischen Mindestlohns („SMIC“)
Transitfahrten durch Frankreich fallen nicht unter die Meldepflichten. Auch Einzelunternehmende im Transportgewerbe, die selbst nach Frankreich fahren, sind nicht von den Regelungen betroffen, müssen aber einen Nachweis ihrer Selbständigkeit mit sich führen. Dazu dient eine Gewerbeanmeldung oder IHK-Mitgliedsbescheinigung.
Quelle: u. a. IHK Südlicher Oberrhein und IHK Rhein-Neckar
Quelle: u. a. IHK Südlicher Oberrhein und IHK Rhein-Neckar
Kontakte und Links
Auslandshandelskammer (AHK)
|
|
Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer
|
www.francoallemand.com |
Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen | |
Germany Trade and Invest GmbH (gtai)
|
www.gtai.de |
Botschaften | |
Deutsche Botschaft in Paris
|
www.allemagne.diplo.de/ |
Französische Botschaft in Berlin
|
https://de.ambafrance.org/ |
Französische Generalkonsulate
|
https://de.ambafrance.org/Generalkonsulate |
Staatliche Stellen | |
Website des französischen Staatspräsidenten
|
www.elysee.fr |
Portal der französischen Regierung
|
www.gouvernement.fr |
Französisches Außenministerium
|
www.diplomatie.gouv.fr |
Französisches Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie
|
www.economie.gouv.fr/ |
Französische Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft
|
www.businessfrance.fr |
Institut Francais Deutschland
|
www.institutfrancais.de |
Einheitlicher Ansprechpartner für ausländische Unternehmen
|
www.guichet-entreprises.fr |
Kammern/Verbände/Vereine | |
CCI – Französische Industrie- und Handelskammer in Deutschland
|
|
Industrie- und Handelskammer in Paris
|
www.entreprises.cci-paris-idf.fr |
APAC - Verband französischer Handelsvertretender
|
www.apacfrance.com |
MEDEF - Französischer Unternehmerdachverband
|
www.medef.com/de/ |
ADEPALE - Verband der Nahrungsmittelwirtschaft
|
www.adepale.org |
FIEEC – Verband der elektrotechnischen und elektronischen Industrie
|
www.fieec.fr |
Medien | |
Überregionale Tageszeitungen
Le Figaro Le Monde France Soir |
www.lefigaro.fr www.lemonde.fr www.francesoir.fr |
Fernsehkanäle France 2 und France 3
|
www.france2.fr www.france3.fr |
Messen und Ausstellungen | |
AUMA – Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.
|
www.auma.de |
“Foires, Salons & Congrès de France” – (Übersicht über Messen in Frankreich)
|
www.foiresinfo.fr |
Nachschlagewerke / Auskünfte | |
Portal öffentlicher Ausschreibungen
|
www.boamp.fr/ |
Online-Handelsregister in Frankreich
|
www.infogreffe.fr/ |
Gelbe Seiten für Frankreich
|
www.pagesjaunes.fr |
Firmenauskünfte für Frankreich
|
www.societe.com |
Verzeichnis französischer Exporteure
|
www.firmafrance.com |
Telefon-/Branchenauskunft in Frankreich
|
www.annu.com |
Fahrplanauskunft für die Eisenbahn in Frankreich
|
www.sncf.de |
Routenplaner, Straßenkarten, Mautrechner für Frankreich
|
www.autoroutes.fr |
Deutsch-Französischer Stellenmarkt (AHK)
|
|
"JobTed" - Jobportal für Frankreich
|
https://fr.jobted.com/ |
EuroPages – Europäische B2B-Suchmaschine
|
www.europages.de |
Firmendatenbank für Frankreich
|
www.manageo.fr |
Recht | |
French Law – Informationen zum Thema Recht in Frankreich in englischer Sprache
|
www.frenchlaw.com |
Law in France – Portal zu französischen Rechtsfragen
|
www.lawinfrance.com |
Deutsch-Französische Juristenvereinigung
|
www.dfj.org |
Nationaler Rat der französischen Rechtsanwaltskammern
|
www.cnb.avocat.fr |
Quelle: u.a. IHK Düsseldorf