Dienstleistungserbringung in Europa
Unternehmer erhalten im “Portal 21” Informationen über Dienstleistungen in Europa. Das Angebot umfasst die jeweiligen Landesvorschriften über das Recht der Dienstleistungen in den EU-Staaten sowie Norwegen, Island oder Liechtenstein.
Der internationale Austausch von Dienstleistungen gewinnt rapide an Bedeutung. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sieht unter anderem in Artikel 21 vor, dass alle Mitgliedstaaten der EU Informationen über das Dienstleistungsrecht zur Verfügung stellen, das in den jeweils anderen Mitgliedstaaten gilt.
In Deutschland wurde Artikel 21 durch das Portal 21 umgesetzt. Das Portal 21 wird durch Germany Trade and Invest gepflegt.
Die Länderübersichten im Portal 21 beinhalten die vier Themenschwerpunkte:
- Rechtsrahmen
- Aufnahme/ Ausübung von Dienstleistungen
- Rechtsschutz
- Anlaufstellen