Außenwirtschaftsförderung des Landes MV
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet außenwirtschaftlich aktiven Unternehmen Fördermöglichkeiten beim Einstieg bzw. bei der Bearbeitung ausländischer Zielmärkte. Folgende Förderinstrumente stehen Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern (MV) dabei zur Verfügung:
Unternehmerdelegationsreisen
Unternehmerdelegationsreisen haben das Ziel, die Aktivitäten von kleinen und mittelständischen Unternehmen politisch zu flankieren, damit sie neue Absatzmärkte gewinnen. Die Staatskanzlei MV unterstützt beispielsweise Unternehmen des Landes bei der Kontaktaufnahme mit ausländischen Unternehmen, indem sie Kooperationsbörsen finanziert sowie Study-Touren und Workshops zur Aus- und Weiterbildung von ausländischen Fach- und Führungskräften.
Unternehmerreisen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden traditionell gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern im Land organisiert.
Unternehmerreisen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden traditionell gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern im Land organisiert.
Einzel-Messestand außerhalb MV
Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb unseres Bundeslandes.
Hinweis: Kleine Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als fünf Jahre sind (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung), können eine Pauschale in Höhe von 2.000,00 EUR (Start-up Förderung) erhalten.
Hinweis: Kleine Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als fünf Jahre sind (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung), können eine Pauschale in Höhe von 2.000,00 EUR (Start-up Förderung) erhalten.
Kontakt: Landesförderinstitut MV
Firmengemeinschaftsstände auf Messen im In- und Ausland
Förderung der Teilnahme an Firmengemeinschaftsständen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Staatskanzlei MV beteiligt sich anteilig mit mindestens 10.000 EUR an den Kosten für einen Gemeinschaftsstand. Voraussetzung ist die Teilnahme von mindestens 5 kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Übersicht der nationalen und internationalen Messen 2023 mit Gemeinschaftsstand-Beteiligung durch MV bietet der → Messekalender des Landes MV.
Kontakt: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Landesmessestand MV
Im Rahmen der Messeförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern können alle Firmengemeinschaftsbeteiligungen den Landesmessestand nutzen.
Kontakt: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern