Einfuhranmeldungen für Postsendungen
Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzung der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) für gewerbliche Anmelder verpflichtend. Mit dieser Änderung werden die EU-Vorgaben zur Digitalisierung bei Zollanmeldungen realisiert. Die Änderungen betreffen Wirtschaftsbeteiligte, die nicht am ATLAS-Verfahren teilnehmen oder einen Dienstleister beauftragen.
Die IPK wird mit der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST umgesetzt. Ab dem 1. April 2024 ist die Abgabe von mündlichen Zollanmeldungen für Postsendungen bis 150 Euro damit nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen können Sie dem von der GZD erstellten Infopapier in der Anlage entnehmen. Die Änderung wird laut GZD im März auf www.zoll.de veröffentlicht.