Elektronisch: Nachweis Unionscharakter mit T2L/ T2LF
Zum 1. März 2024 wurde das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) eingeführt. Hiermit werden die bisherigen EU-weiten Dokumente T2L- bzw. T2LF in Papierform ersetzt. Eine Bewilligung für den Status PoUS wird notwendig.
Wozu dient der Statusnachweis T2L oder T2LF?
Mit der Vorlage wird der Unionscharakter der Waren bestätigt, damit fällt kein Zoll an. Unionscharakter bedeutet, dass die Ware entweder in der EU produziert worden ist oder importiert und verzollt (Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr).
Wann wird der Statusnachweis T2L oder T2LF benötigt?
- Bei Lieferungen innerhalb des Zollgebiets aber außerhalb des Steuergebiets der EU: Kanarische Inseln, Alandinseln, Berg Athos, Französisch Guyana, Martinique, Gouadeloupe, La Réunion, Saint Martin
- Auf Nachfrage bei Lieferungen nach San Marino, Andorra
Bisher sind beide Papiere ab einer Wertgrenze von 15.000 EUR grundsätzlich erforderlich.
T2L/ T2LF nur noch digital über System PoUS
Beide Versandpapiere unterscheiden sich wie folgt:
- T2L: Warenverkehrsbescheinigung für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs, z. B. für San Marino und Andorra
- T2LF: Waren werden in nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete oder aus solchen befördert, z. B. Teneriffa oder Beförderungen im Seeverkehr
Ab dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung und Verwendung einer T2L bzw. T2LF ausschließlich auf elektronischem Weg über das System PoUS (Proof of Union Status). Das Formular 0769 ist entfallen, der Statusnachweis soll nur noch elektronisch im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt werden.
Aus diesem Grund spricht man auch von einem Statusnachweis in Form von T2L-Daten bzw. T2LF-Daten.
Diese Daten sind der zuständigen Zollstelle grundsätzlich vor Abgang der Waren zu übermitteln, damit diese sie prüfen und bestätigen kann. Der Nachweis des Unionsstatus anhand von T2L- oder T2LF-Daten kann auch nachträglich ausgestellt werden. Die nachträglich ausgestellten Statusnachweise T2L oder T2LF sind im System PoUS mit dem Zusatz "Nachträglich ausgestellt" in roter Schrift deutlich gekennzeichnet.
Zugang zum System PoUS
Zugriff auf das System PoUS erhalten Sie über das EU-Trader-Portal bzw. Zoll-Portal.