Asien-Pazifik-Abkommen
Das Regional Comprehensive Economic Partnership Abkommen (RCEP) ist ein Freihandelsabkommen zwischen 15 Vertragspartnern – den zehn ASEAN-Mitgliedern Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam sowie ASEANs-Dialogpartner Australien, China, Japan, Südkorea und Neuseeland.
Am 15. November 2020 wurde RCEP von den 15 Vertragspartnern erfolgreich auf dem 37. ASEAN-Gipfel unterzeichnet. Am 1. Januar 2022 ist es in Kraft getreten. Das Abkommen ist ein wichtiger Meilenstein der wirtschaftlichen Integration im Asien-Pazifik Raum, da das Abkommen zum ersten Mal die zehn ASEAN-Staaten mit fast allen ASEAN-Dialogpartnern in einem Freihandelsabkommen zusammenschließt.
Somit umfasst das RCEP 2,2 Milliarden Menschen, was 30 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts entspricht und 28 Prozent des globalen Handels ausmacht.
Das RCEP ist eine ASEAN-geführte Initiative, die zur wirtschaftlichen Integration in Asien beitragen soll. Das Freihandelsabkommen folgt dementsprechend in vielerlei Hinsicht der Architektur eines typischen ASEAN-Freihandelsabkommens.
Abkommensinhalte
Es wird den Zollabbau fördern (geplant ist ein Zollabbau von ca. 92 Prozent), bei der Liberalisierung von Dienstleistungen und Investition über das Regelwerk der WTO hinausgehen und ansatzweise Bereiche abdecken, die noch nicht umfänglich Bestandteil der WTO sind (wie zum Beispiel digitaler Handel und Wettbewerb).
Insgesamt besteht das RCEP aus den folgenden zwanzig Kapiteln:
- Ziele und allgemeine Begriffsbestimmungen
- Inländerbehandlung und Marktzugang für Waren sowie die Stufenpläne der RCEP-Vertragsparteien für den Zollabbau
- Ursprungsregeln mit Anhang zu den Produkt-Spezifischen Ursprungsregeln
- Zoll- und Handelserleichterung
- Gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS)
- Technische Standards, technische Verordnungen und Konformitätsbewertungsverfahren (TBT)
- Handelspolitische Schutzmaßnahmen
- Dienstleistungshandel und Anhänge zu Finanzdiensten und Telekommunikationsdiensten
- Personenverkehr
- Investitionen
- Schutz des Geistigen Eigentums
- Digitaler Handel
- Wettbewerb
- kleine und mittelständische Unternehmen
- Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit
- Öffentliches Beschaffungswesen
- Ausnahmeregelungen
- Institutionelle Bestimmungen
- Streitbeilegung
- Schlussbestimmungen
Auffällig ist, dass unter den genannten Kapiteln keine Übereinkunft zu Umweltschutz oder Arbeitsrecht getroffen wurde. Zudem fehlt mit Indien ein großer Vertreter Südostasiens.
Detaillierte Informationen gibt es auch von Germany Trade and Invest → “Asien setzt auf Freihandel”.