Abkommen US-Mexiko-Kanada
Am 1. Juli 2020 trat das neue Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA United States Mexico Canada Agreement) in Kraft.
Hierbei handelt es sich um das Nachfolge-Abkommen des seit 1994 bestehenden North American Free Trade Agreements (NAFTA), welches neu verhandelt und modernisiert wurde. Es sieht insbesondere für die Automobilindustrie und die Landwirtschaft neue Regeln vor. Davon betroffen sind auch europäische Hersteller und Zulieferer mit Produktionsstätten in Mexiko und den USA. Neue und strengere Ursprungsregeln sind zu erfüllen, damit Waren (z.B. Kfz und Kfz-Teile) weiterhin zollfrei von zum Beispiel Mexiko in die USA geliefert werden können:
- die regionale Wertschöpfung („regional value content”) wird stufenweise in einem Zeitraum von drei Jahren von 62,5 Prozent auf 75 Prozent erhöhtder in den Produktionsstätten bezahlte Stundenlohn fließt in die Berechnung ein:
- 40 bis 45 Prozent des Warenwerts muss von Waren stammen, die in Werken produziert wurden, in denen die Arbeiter einen Stundenlohn von mindestens 16 US-Doller erhalten („labour value content”)
- Ursprungskriterien des verwendeten Stahls und Aluminiums: mindestens 70 Prozent des Stahls und Aluminiums, das ein Hersteller jährlich bezieht, muss US-Ursprung haben.
Als Nachweis verlangt der Zoll die Angabe von neun Daten auf einem Handelspapier. Das im Vorgänger-Abkommen verwendete Formular NAFTA-CoO (Certificate of Origin), ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Allerdings gibt es ein Nachfolgezertifikat samt Ausfüllanleitung zum downloaden. Unternehmen erhalten Unterstützung beim Übergang von NAFTA zum neu verhandelten USMCA vom eigens eingerichteten USMCA-Center, in dem Zöllner aus den USA, Mexiko und Kanada zusammenarbeiten.
Die US-amerikanische Customs and Border Protection (CBP) hat ein umfangreiches Dossier zu USMCA mit Links zu den Abkommenstexten im Internet veröffentlicht.
Auf den Internetseiten von Germany Trade and Invest sind weitere Informationen zur Umsetzung des Regelwerks abrufbar.