Einheitliches Sanktionsstrafrecht

Deutsche Unternehmen können künftig darauf vertrauen, dass innerhalb der Europäischen Union im Bereich der Sanktionen einheitliche Strafvorschriften Anwendung finden. Eine entsprechende EU-Richtlinie wurde am 20.12.2023 von den Mitgliedsstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter angenommen. Ein neuer Risikoleitfaden hilft Unternehmen, sich rechtskonform zu verhalten.
Handelsgeschäfte mit sanktionierten Staaten sind mit Verboten, Beschränkungen oder besonderen Genehmigungspflichten verbunden. Das gilt insbesondere für den Handel mit Russland. Handelsdaten deuten darauf hin, dass sanktionierte Güter aus der EU über Transitländer nach Russland exportiert werden. Die Wirksamkeit der Sanktionen hängt davon ab, solchen Sanktionsumgehungen effektiv entgegenzuwirken.
Im Fokus der Sanktionsdurchsetzung stehen Personen und Unternehmen, die absichtlich und wissentlich die Sanktionen verletzen. Aber auch fahrlässiges Verhalten und Unwissenhiet können zu Sanktionsverstößen führen – ebenso wie Nachlässigkeit bei der Informationsbeschaffung oder bei der Schulung von Mitarbeitenden.
Die Sanktionen müssen mit differenzierten und ausgewogenen Strafvorschriften bewehrt werden, die für alle Unternehmen in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen gelten. Das ist das Ziel der neuen “Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union”.
Die EU-Richtlinie definiert erstmals detaillierte einheitliche Straftatbestände für Verstöße gegen die EU-Sanktionen. Sie stellt Mindestanforderungen an den Strafrahmen. Die Richtlinie sieht auch die Strafbarkeit für die Verschleierung von Eigentum vor. Der Handel mit Rüstungsgütern und sanktionierten Dual-Use-Gütern kann als vorsätzlich oder groß fahrlässig eingestuft und entsprechend bestraft werden.
Für Handelsgeschäfte mit Russland müssen Unternehmen der EU in eigener Verantwortung beurteilen, ob das Geschäft den Sanktionen zuwiderläuft. Das kann ihre Handelsware betreffen oder auch die Geschäftspartner und Zwischenhändler. Dafür müssen die Verantwortlichen in den Unternehmen alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen ausschöpfen.
Dabei hilft das neue “Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen” des BMWK. Es ist ein Leitfaden zur Beurteilung des Risikos, fahrlässig gegen Sanktionen zu verstoßen. Er enthält Kontrollfragen und risikobezogende Hinweise.