Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Bereits seit 2010 ist die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle Pflicht. Die zum Nachweis Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben demnach die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine, aber auch andere beim Abfallnachweisverfahren anfallende Dokumente.
Zusammen mit den Industrie- und Handelskammern und der DE-CODA GmbH bietet D-TRUST speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelte Pakete zur Digitalen Signatur an. Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie sich die Komponenten zur Digitalen Signatur individuell zusammenstellen.
Auf der DE-CODA-Website erhalten Sie grundlegende und aktuelle Informationen zum elektronischen Abfallbegleitschein.