Bundesförderung von Unternehmensberatungen für KMU

Seit 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden.
Dies regelt die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen, die Ende Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Ziel des Bundesprogrammes „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

80-Prozent-Zuschuss

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt 3.500 Euro, wobei der Zuschuss für Betriebsstätten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten umfasst.

Beantragung

Die Antragsstellung erfolgt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

IHK zu Schwerin als Regionalpartnerin

Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. In diesem Gespräch informiert die IHK über die Fördermodalitäten des Bundesprogramms, erstellt ein erforderliches Bestätigungsschreiben und informiert ggf. über alternative oder ergänzende Beratungsprogramme des Bundes und des Landes MV.