Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Teilnahme an Existenzgründerseminaren und eine begleitende Beratung bei der Vorbereitung zur Existenzgründung/Unternehmensnachfolge. Lesen Sie Details zur Qualifizierung von Existenzgründern mit Bildungsschecks.
*Bildungsschecks nach der „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ (A51) und der „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks“ (A34)
Mit den Bildungsschecks können Existenzgründer und Nachfolger die Qualifizierungsbausteine "Existenzgründerkurs" und/oder "Beratung und Begleitung" nutzen. Max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden bezuschusst. Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ist Bewilligungsbehörde.
Voraussetzungen
- Antragsteller hat Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern (MV)
- Standort des zukünftigen Unternehmens muss sich in MV befinden
- zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein
- es dürfen noch keine verbindlichen Vereinbarungen/ Verträge mit einem Bildungsträger oder dem Unternehmensberater geschlossen worden sein.
Schritte der Antragstellung
- Antrag im Rahmen eines Beratungsgespräches bei Industrie- und Handelskammer (IHK) stellen (zukünftige Handwerker stellen den Antrag bei der Handwerkskammer Schwerin).
- Elektronisches Votum der IHK
- Antrag bei der GSA einreichen.
Notwendige Unterlagen für Antragstellung
Grundkurs
- gültiger Personalausweis bzw. aktuelle Meldebescheinigung
Beantragung der Beratung und Begleitung
- gültiger Personalausweis bzw. aktuelle Meldebescheinigung
- Entwurf des Gründungskonzeptes
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der kaufmännischen Qualifikation
- Entwurf der Umsatz- und Ertragsvorschau (über die ersten drei Geschäftsjahre)
- Entwurf des Investitions- und Finanzierungsplanes
Beginn des Existenzgründerkurses bzw. der Beratung
Auf keinen Fall vor Beantragung und positiver Votierung des Antrages den Existenzgründerkurs besuchen bzw. die Beratung beginnen. Dann muss die Teilnahmegebühr in voller Höhe selbst gezahlt werden.
Sobald das positive Votum vorliegt und der Antrag an die GSA übermittelt wurde, kann der Antragsteller sich beim Bildungsdienstleister oder Beratungsunternehmen seiner Wahl anmelden. Von der GSA erhält der Antragsteller den Bewilligungsbescheid. Dieser ist bei Beginn des Vorhaben vorzulegen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen bis zum Vorliegen eines Bewilligungsbescheides der GSA erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers/der Antragstellerin.
Der Existenzgründerkurs...
...vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse (in 48 Unterrichtsstunden) u. a. zu den folgenden Themen:
- allgemeine Grundlagen
- Markterschließung
- Risikominimierung
- notwendige Verträge
- Überblick über Steuern und Abgaben
- Einführung in das Rechnungswesen
- Finanzierung und öffentliche Mittel
- Vorbereitung auf Kreditgespräche
- Unternehmensentwicklung
- Unternehmerpersönlichkeit
- Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes
Die Kurse müssen/dürfen nur von einem staatlich anerkannten Bildungsdienstleister (§ 6 des Weiterbildungsgesetzes) durchgeführt werden.
Beratung und Begleitung
Beratung und Begleitung: max. zwei Tage
bei Unternehmensnachfolgen: zwei zusätzliche Tage
bei Unternehmensnachfolgen: zwei zusätzliche Tage
- zusätzliche Beratungsleistungen müssen sich auf den unmittelbaren Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahmeinteressierten beziehen
bei innovativen, technologieorientierten Existenzgründungen/Übernahmen: zwei zusätzliche Tage
- zusätzliche Beratungsleistungen müssen sich auf schutzrechtliche, urheberrechtliche o.ä. Fragen beziehen.
Die Leistungen für Beratung und Begleitung können nur dann gefördert werden, wenn der Berater/die Beraterin
- bei der BAFA gelistet ist oder
- ein von der GSA anerkanntes Qualitätsmanagement-Zertifikat nachweisen kann.
Höhe der Förderung
- 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
- als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
- Teilnahmegebühr höchstens 545 EUR (netto) je Teilnehmer und Qualifizierungskurs (max. Zuschuss in Höhe von 436 EUR)
- Tagessatz für Beratung und Begleitung höchstens 695 EUR (netto) (max. Zuschuss in Höhe von 556 EUR je Tag)
Die Abrechnung...
...erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung bei der GSA.