§ 34i GewO: Immobiliardarlehensermittler
Für Immobiliardarlehensvermittler wurde zum 21. März 2016 der § 34i GewO als neuer Erlaubnistatbestand eingefügt. Wir informieren Sie zu den neuesten Trends.
Kontakt
Ass. iur. Stefan Gelzer
Aufgabenbereich:
Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt