Haben Sie kürzlich einen Beitragsbescheid erhalten? Dazu haben wir für Sie weitere kompakte Informationen zum IHK-Beitrag.
Nr. 3020548

§ 34i GewO: Immobiliardarlehensermittler

Für Immobiliardarlehensvermittler wurde zum 21. März 2016 der § 34i GewO als neuer Erlaubnistatbestand eingefügt. Wir informieren Sie zu den neuesten Trends.
Ass. iur.Stefan Gelzer
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt