Entlastung durch Bürokratieabbau

Die deutsche Wirtschaft muss derzeit eine Vielzahl von Herausforderungen bewältigen. Hohe Inflationsraten, Energiesicherheit, gestörte Lieferketten und mehr. Trotz dieser Herausforderungen ist die Bürokratie laut aktueller IHK-und DIHK-Konjunkturumfrage eine der größten Belastungsfaktoren. Vom hoffnungsvoll stimmenden Moratorium auf „unverhältnismäßige zusätzliche Bürokratielasten“ während der Krise spüren die Unternehmen allerdings bisher wenig. Im Gegenteil. Bis dato erfolgt kein Innehalten bei Regulierungsvorhaben in Brüssel und Berlin. Da es jetzt keinen passenderen Zeitpunkt gibt, um den Bürokratieabbau entschlossen anzugehen, will die IHK-Organisation Bewegung in die im Koalitionsvertrag angekündigten Entlastungsmaßnahmen bringen.

Aktuelle Broschüre mit Lösungsvorschlägen

Im 14-seitigen Katalog “Unternehmen durch Bürokratieabbau entlasten – Einordnung und Lösungsvorschläge” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 500 KB) listet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mehr als 30 konkrete Vereinfachungen, die Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen von bereits existierenden bürokratischen Belastungen befreien können. Da beispielsweise in einem Familienbetrieb im Gastgewerbe bereits heute 14 Stunden Arbeitszeit pro Woche allein für Bürokratiepflichten anfallen, gibt es viele konkrete Beispiele für effektiven Bürokratieabbau.
Besonders in Gewerbegebieten verzögern bürokratische Verfahren den Ausbau von erneuerbaren Energien, da beispielsweise die Weiterleitung des so erzeugten Stroms an einen Nachbarbetrieb höchst komplex ist. Unterstützen könnte eine Bagatellgrenze bei Stromerzeugung und ein Pauschaltarif für Netzentgelte, Steuern und Umlagen. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, sollten die jüngsten Vereinfachungen wie im LNG-Beschleunigungsgesetz auf andere Fachgesetze ausgeweitet werden und die Instrumente des vorzeitigen Baubeginns stärker genutzt werden.
Darüber hinaus gibt es konkrete Vorschläge, um die Fachkräftegewinnung zu erleichtern, den Erfüllungsaufwand zu senken oder das Steuerrecht zu vereinfachen.