Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in, Geprüfte/-r

Für Sie aufbereitet haben wir die Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen ermitteln und integrieren notwendige und zukunftsweisende Qualifikationen, z.B. Marketingmaßnahmen für die Gewinnung von Auszubildenden. Die selbstständige Realisierung und Einführung zielgruppenorientierter Aus- und Weiterbildungskonzepte unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit sowie die Entwicklung von entsprechenden Marketingstrategien sind ebenfalls Bestandteil der fachlichen Aufgaben. Daneben sind auch Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Unternehmensabteilungen relevant. Im Ergebnis kann damit auch eine Tätigkeit als Berater für Unternehmen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung ermöglicht werden.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. einen Abschluss in einem anerkannten mindestens
    dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende
    mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf
    und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis
    und
eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Ausbildungsberufe des Absatzes 1 haben.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Diese Prüfung findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der → Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die → Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.

Anmeldefristen:

Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro erhoben.
Prüfungsteil Frühjahr 2024  
1. Lernprozesse und Lernbegleitung
15.04.2024
2. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
16.04.2024
3. Berufspädagogisches Handeln
individuell

Prüfungsteil
Herbst 2024
1. Lernprozesse und Lernbegleitung
25.11.2024
2. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
26.11.2024
3. Berufspädagogisches Handeln
individuell

Gebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 970,00 Euro.