Controller/-in, Geprüfte/r
Für Sie sind alle Details wie z. B. Arbeitsgebieten, Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen sowie Prüfungen und Prüfungstermine zusammen gestellt.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin sind befähigt die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen: Instrumente und Techniken des Controlling gezielt zur strategischen und operativen Planung, Steuerung, Koordination und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen; die Unternehmensplanung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte und volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen organisieren und steuern, die Planungsziele kontrollieren und die wichtigsten Prozess- und Steuerungsgrößen überprüfen; ein Berichtswesen aufbauen, die Berichterstattung ständig durchführen und das Informationsmanagement koordinieren, einschließlich der Einführung und Anwendung von Informationssystemen; Führungs- und Organisationsaufgaben übernehmen sowie die Leitungsebenen laufend beraten.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldefristen:
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Handlungsbereich
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Prüfungstermine Frühjahr 2024 |
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Kostenrechnung und Kostenmanagement
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03.04.2024
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Unternehmensplanung und Budgetierung Jahresabschlussanalyse
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04.04.2024
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Berichtswesen und Informationsmanagement
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23.04.2024
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Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
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individuell
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Handlungsbereich
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Prüfungstermine
Herbst 2024 |
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Kostenrechnung und Kostenmanagement
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12.11.2024
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Unternehmensplanung und Budgetierung Jahresabschlussanalyse
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13.11.2024
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Berichtswesen und Informationsmanagement
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04.12.2024
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Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
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individuell
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Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 520,00 Euro