Sachkundeprüfung Versicherungs-vermittler/-in gem. § 34d GewO

Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfungen sind die Industrie- und Handelskammern. Dabei kann der Prüfling bei der Industrie- und Handelskammer
  • seines Geschäftssitzes,
  • seines Wohnsitzes,
  • seiner Ausbildungsstätte oder
  • wo ein Versicherungsunternehmen oder Vermittlerunternehmen zugehörig ist, mit dem er zusammenarbeitet,
zur Sachkundeprüfung antreten. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-fachfrau IHK” wird in Kooperation zwischen der Kammerorganisation und dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e. V. (BWV) durchgeführt.
Die IHK zu Rostock setzt das Prüfungsverfahren stellvertretend für alle drei Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern um.

Prüfungsanmeldung

Bei Interesse an einer Prüfungsteilnahme wenden Sie sich bitte direkt an die IHK zu Rostock, Frau Gäde unter Tel.: 0381 338 553 oder per E-Mail unter sophie.gaede@rostock.ihk.de.