Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler IHK gem. § 34i GewO

Vermittler von Immobiliardarlehen müssen neue Berufsregeln beachten. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis wurden mit Wirkung zum 21. März 2016 durch das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ erheblich verschärft.
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gewerbetreibende zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen. Dafür muss der Immobiliardarlehensvermittler – soweit er nicht einen gleichgestellten Abschluss nachweisen kann – eine Prüfung als „Geprüfter Immobiliardarlehensfachmann IHK / Geprüfte
Immobiliardarlehensfachfrau IHK“ erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind.
Die Sachkundeprüfung „Geprüfter Immobiliardarlehensfachmann IHK / Geprüfte Immobiliardarlehensfachfrau IHK“ soll dazu beitragen, ein klares Anforderungsprofil zu definieren. Zu ihren Kompetenzen gehören:
  • Sach- und Fachkompetenz
  • Kundenorientierte Beratungsqualität
  • Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an geänderte Rahmenbedingungen
  • Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln

Prüfungsgestaltung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Teilnahme am praktischen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Der praktische Teil der Prüfung ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling:
  • eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1, § 34e Absatz 1, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung hat,
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder einen diesem nach § 19 Absatz 1 der Versicherungsvermittlerverordnung vom 15. Mai 2007 (BGBl. I S. 733, 1967), die zuletzt durch Artikel 276 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gleichgestellten Abschluss besitzt,
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt.
Der Verordnungsgeber gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Daher hat der DIHK-Rahmenplan als gemeinsame Empfehlung des Sachverständigengremiums die Aufgabe, die Vorgaben der Anlage 1 der Verordnung aufzugreifen und zu spezifizieren.

Prüfungstermine 2024

Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Prüfungstermin
durchführende IHK
Anmeldeschluss
16.01.2024
IHK Neubrandenburg
10.12.2023
16.04.2024 – schriftlich
25./26.04.2024 – mündlich
IHK zu Schwerin
19.03.2024
17.09.2024 – schriftlich
26./27.09.2024 – mündlich
IHK zu Schwerin
20.08.2024
12.11.2024
IHK Neubrandenburg
01.10.2024

Gebühren

Prüfungsgebühr für den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil: 310,00 Euro
Prüfungsgebühr für nur einen Prüfungsteil (schriftlich oder praktisch): 200,00 Euro