Infos zur Grundqualifikation Güterkraftverkehr/Personenverkehr

Informationspflichten der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Teilnehmenden der Beschleunigten Grundqualifikation Güterkraftverkehr/Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK zu Schwerin, die Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr/Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz durchzuführen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Amt. Hauptgeschäftsführer Peter Todt
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
D-19053 Schwerin
E-Mail: todt@schwerin.ihk.de
Tel.: 0385 5103-401

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Marco Kunz
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit
Erlenweg 27
19086 Plate
E-Mail: info@qdis-dsb.de
Tel.: 03861 3029061

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die „Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr/Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz“ durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Vuchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 4 BKrFQG i.V.m. BKrFQV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Schwerin verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der beschleunigten Grundqualifikation Güterkraftverkehr / Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zu Schwerin zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK zu Schwerin
  • den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
  • dem Kraftfahrt-Bundesamt (Berufskraftfahrerqualifikationsregister, vgl. § 19 BKrFQG)
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHK zu Schwerin und aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen ein Jahr im Original, die Niederschrift 10 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8. Quelle der Daten

Die Daten werden der von Ihnen getätigten Anmeldung und der damit verbundenen Kommunikation mit uns entnommen.

9. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
b) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu.
c) Löschungsrecht / Recht auf Einschränkung der Verarbeitung / Widerspruchsrecht (Art. 17, 18, 21 DSGVO)
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
d) Recht auf Datenübertragbarbeit (Art. 20 DSGVO)
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Schwerin, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten unter Ziffer 3.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Telefon: 0385 59494-0
Telefax: 0385 59494 58
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Website: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 BKrFQG i.V.m. BKrFQV. Die IHK zu Schwerin benötigt Ihre Daten, um Ihre Anmeldung zur beschleunigten Grundqualifikation Güterkraftverkehr / Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.