Nachweis der Sachkenntnis mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gem. § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein.
Prüfungstermine 2025
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Termine 2025 | Anmeldeschluss |
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09.01.2025 | 12.12.2024 |
13.03.2025 | 13.02.2025 |
08.05.2025 | 10.04.2025 |
19.06.2025 | 22.05.2025 |
18.09.2025 | 21.08.2025 |
13.11.2025 | 16.10.2025 |
Hinweis: Die Sachkundeprüfung wird nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt. Zusätzliche Prüfungstermine sind nach Bedarf möglich. Sprechen Sie uns an.
Prüfungsgestaltung
Die Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren und gilt als bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der zu erreichenden Punkte erzielt wurden. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
Seit März 2021 erfolgt das Erkennen von Pflanzendrogen, die Angabe der medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffe und die Auswahl der Hauptanwendungsgebiete mittels 15 Mehrfachwahlaufgaben anhand von Fotos (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3192 KB).
Im einzelnen ist durch den Prüfungsausschuss festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer:
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht,
- die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
- offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
- freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfalldatums, lagern kann
- über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
- die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
- die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens kennt.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 105,00 Euro.