Ersatzbescheinigungen für Sach-/Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen
Wenn Sie erfolgreich bei einer Sach-/Fachkundeprüfung oder Unterrichtung bei der IHK zu Schwerin teilgenommen haben, können Sie mit dem unten stehenden Online-Formular eine Zweitschrift bzw. Ersatzbescheinigung anfordern.
Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Gebühr gem. dem aktuell gültigen Gebührentarif der IHK zu Schwerin erhoben wird - den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem neu ausgestellten Dokument per Post an Ihre Wohnanschrift.
Hier beantragen Sie eine neue Bescheinigung für
- die Beschleunigte Grundqualifizierung Berufskraftfahrer (BKF)
- Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
- Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
- die Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftrage
- die Sachkundeprüfung mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- die Sachkundeprüfungen nach § 34 f/i GewO für Finanzanlagenvermittler oder Immobiliardarlehensvermittler
- die Prüfung zum Zertifizierten (WEG-)Verwalter
- die Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach § 34 a GewO für das Bewachungsgewerbe
- die Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz.
Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur eine Ersatzbescheinigung für die genannten Prüfungen beantragen. Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, dass Ihnen das ursprünglich ausgestellte Originaldokument nicht mehr vorliegt.