Warnung vor Mails mit Betreff IHK-Jahresaktualisierung ". Bitte reagieren Sie darauf nicht und öffnen auch nicht die Verlinkung im Text, sondern löschen Sie diese Mail! In unserer Übersicht sind Beispiele der letzten Fake-Mails.
Nr. 6359450

Ersatzbescheinigungen für Sach-/Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen


Wichtiger Hinweis: Die Beantragung ist nur für Prüfungen möglich, welche vor der IHK zu Schwerin abgelegt wurden. Um eine Ersatzbescheinigung/Zweitschrift zu beantragen, füllen Sie bitte die folgenden Formular-Felder aus. Der Antrag ist erst vollständig, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link angeklickt haben.
Wenn Sie erfolgreich bei einer Sach-/Fachkundeprüfung oder Unterrichtung bei der IHK zu Schwerin teilgenommen haben, können Sie mit dem unten stehenden Online-Formular eine Zweitschrift bzw. Ersatzbescheinigung anfordern.
Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Gebühr gem. dem aktuell gültigen Gebührentarif der IHK zu Schwerin erhoben wird - den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem neu ausgestellten Dokument per Post an Ihre Wohnanschrift.
Hier beantragen Sie eine neue Bescheinigung für
  • die Beschleunigte Grundqualifizierung Berufskraftfahrer (BKF)
  • Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
  • Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
  • die Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftrage
  • die Sachkundeprüfung mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • die Sachkundeprüfungen nach § 34 f/i GewO für Finanzanlagenvermittler oder Immobiliardarlehensvermittler
  • die Prüfung zum Zertifizierten (WEG-)Verwalter
  • die Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach § 34 a GewO für das Bewachungsgewerbe
  • die Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz.
Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur eine Ersatzbescheinigung für die genannten Prüfungen beantragen. Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, dass Ihnen das ursprünglich ausgestellte Originaldokument nicht mehr vorliegt.

Online-Formular Ersatzbescheinigungen