Meister-Extra für Abschluss in Industrie und Handwerk
Das Land Mecklenburg-Vorpommern honoriert den erfolgreichen Abschluss von Meisterinnen und Meistern in Handwerk und Industrie mit dem „Meister-Extra“. Damit soll das Engagement und die Leistung der Absolventinnen und Absolventen einer Meisterausbildung gewürdigt und so gleichzeitig für eine individuelle Qualifikation in Handwerk und Industrie geworben werben.
Allgemeine Infos zum Meister-Extra
Was ist das Meister-Extra?
Das Meister-Extra soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Das Meister-Extra schafft einen weiteren Anreiz, sich mit einer Meisterausbildung in Handwerk und Industrie beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Das Meister-Extra betrug für Abschlüsse bis zum 31.12.2017 1.000 Euro; für Abschlüsse seit dem 01.01.2018 2.000 Euro.
Wer erhält das Meister-Extra?
Das Meister-Extra wird für Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie vergeben. Die Prüfung muss vor einer fachlich zuständigen Stelle abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und Ihren Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben, um das Meister-Extra durch die zuständige Kammer zu erhalten. Bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Meister-Extra wird nur einmal pro Person gewährt.
- Industriemeister/in Buchbinderei (Gepr.)
- Industriemeister/in Chemie (Gepr.)
- Industriemeister/in Elektrotechnik (Gepr.)
- Industriemeister/in Glas (Gepr.)
- Industriemeister/in Gleisbau (Gepr.)
- Industriemeister/in Hüttentechnik (Gepr.)
- Industriemeister/in Isolierung (Gepr.)
- Industriemeister/in Keramik
- Industriemeister/in Kunststoff und Kautschuk (Gepr.)
- Industriemeister/in Lebensmittel (Gepr.)
- Industriemeister/in Leit- und Sicherungstechnik Eisenbahn (Gepr.)
- Industriemeister/in Luftfahrttechnik (Gepr.)
- Industriemeister/in Mechatronik (Gepr.)
- Industriemeister/in Metall (Gepr.)
- Industriemeister/in Papiererzeugung (Gepr.)
- Industriemeister/in Papier- und Kunststoffverarbeitung (Gepr.)
- Industriemeister/in Pharmazie (Gepr.)
- Industriemeister/in Printmedien (Gepr.)
- Industriemeister/in Schuhfertigung (Gepr.)
- Industriemeister/in Süßwaren (Gepr.)
- Industriemeister/in Textilwirtschaft (Gepr.)
- Industriemeister/in Technische Wagenbehandlung-Eisenbahn (Gepr.)
- Geprüfte/r Polier/in im Hoch- oder Tiefbau
Antragstellung
Muss ich einen Antrag stellen?
Ja. Die Begünstigten können einen Antrag bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin für die Zahlung des Meister-Extra stellen. Bitte füllen Sie das Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB)vollständig aus und senden dieses bis zum angegebenen Rücksendetermin per Post zurück. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Die Auszahlung des Meister-Extra an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen.
Was muss ich noch beachten?
Zur steuerrechtlichen Behandlung der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Das "Meister-Extra" ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.