Industriemeister/-in - Fachrichtung Lebensmittel
Für Sie abrufbar sind Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Lebensmittel sind qualifiziert, folgende Aufgaben als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem ihnen übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
- Mitwirken bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel
- Überwachen der Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitätsanforderungen und Störungen
- Veranlassen der Instandhaltung und Verbesserung der Betriebsmittel
- Übertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung
- Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter;
- Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern
- Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung
- Bemühen um Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat;
- berufliche Bildung der Mitarbeiter
- Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung
- Sicherstellen der Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität
- Beeinflussen des Material- und Produktionsflusses zur Gewährleistung eines störungsfreien und termingerechten Arbeitens
- Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf;
- Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten
- Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den im Betrieb mit der Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen.
Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Industriemeisterprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Lebensmittel zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Industriemeisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldefristen
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Prüfungsteil |
Prüfungstermine
Herbst 2024
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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06.11.2024
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07.11.2024
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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04.12.2024
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05.12.2024
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Berufs- und Arbeitspädagogischer Teil Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. |
individuell
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Prüfungsteil |
Prüfungstermine Frühjahr 2025
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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29.04.2025
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30.04.2025
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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19.05.2025 |
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20.05.2025
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Berufs- und Arbeitspädagogischer Teil Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. |
individuell
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Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 605,00 Euro.