Industriemeister/-in - Fachrichtung Kunststoff/Kautschuk
Für Sie abrufbar sind Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterinnen – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk sind qualifiziert, folgende Aufgaben als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem ihnen übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
- die Be- und Verarbeitungsprozesse überwachen;
- den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sicherstellen;
- Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern;
- bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen mitwirken;
- technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, die In- und Außerbetriebnahme von Be- und Verarbeitungsanlagen organisieren und überwachen;
- den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen;
- die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und überwachen; die Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicherstellen;
- Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen;
- bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken;
- die Instandhaltung koordinieren und überwachen;
- die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen;
- die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben zuordnen;
- bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken;
- Beurteilungen Einzelner und von Gruppen durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen veranlassen;
- neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen;
- die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten;
- Qualitätsmanagementziele umsetzen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese Prüfung findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldefristen:
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Prüfungsteil | Prüfungstermine Frühjahr 2024 |
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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02.05.2024
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03.05.2024
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Handlungsspezifische Qualifkation
1. Situationsaufgabe (Technik)
Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
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28.05.2024
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2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation
Qualifikationsschwerpunkte:
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29.05.2024
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#TABLE#head#Prüfungsteil | Prüfungstermine Herbst 2024 |
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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06.11.2024
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07.11.2024
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Handlungsspezifische Qualifkation
1. Situationsaufgabe (Technik)
Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
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04.12.2024
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2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation
Qualifikationsschwerpunkte:
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05.12.2024
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Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 605,00 Euro.