Immobilienfachwirt/-in, Geprüfte/r
Für Sie zusammengestellt sind Arbeitsgebiete und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungstermine und Anmeldefristen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert für Aufgaben und Funktionen auf der Ebene des mittleren Managements in Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen oder in selbstständiger Tätigkeit.
Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende Fertigkeiten können Geprüfte Immobilienfachwirte insbesondere folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen: Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte; Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle; Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken. Dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der
Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen
oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
dreijährige Berufspraxis
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldefristen
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Handlungsbereich | Prüfungstermine Herbst 2024 |
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14.10.2024
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15.10.2024
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Mündliche Prüfung Präsentation und Fachgespräch |
individuell
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Handlungsbereich | Prüfungstermine Frühjahr 2025 |
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11.03.2025
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12.03.2025
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Mündliche Prüfung Präsentation und Fachgespräch |
individuell
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Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 495,00 Euro.