Bilanzbuchhalter/-in, Geprüfte/r - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Für Sie abrufbar sind Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen.
Zu diesen Aufgaben gehören:
- Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten;
- Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden; die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen;
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden;
- das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren;
- ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen;
- finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln;
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie Berufsausbildung organisieren und durchführen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese → Prüfung findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der → Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die → Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldefristen
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Prüfungsbereiche
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Prüfungstermine Herbst 2024
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Aufgabenstellung 1
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Schwerpunkt "Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen"
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18.09.2024
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Aufgabenstellung 2
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Schwerpunkt "Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten"
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24.09.2024
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Aufgabenstellung 3
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Schwerpunkt "Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen"
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27.09.2024
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Präsentation und Fachgespräch
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individuell
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Prüfungsbereiche
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Prüfungstermine Frühjahr 2025
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Aufgabenstellung 1
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Schwerpunkt "Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen"
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25.03.2025
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Aufgabenstellung 2
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Schwerpunkt "Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten"
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27.03.2025
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Aufgabenstellung 3
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Schwerpunkt "Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen"
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01.04.2025
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Präsentation und Fachgespräch
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individuell
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Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 605,00 Euro.