Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in, Geprüfte/-r
Für Sie aufbereitet haben wir die Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen ermitteln und integrieren notwendige und zukunftsweisende Qualifikationen, z.B. Marketingmaßnahmen für die Gewinnung von Auszubildenden. Die selbstständige Realisierung und Einführung zielgruppenorientierter Aus- und Weiterbildungskonzepte unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit sowie die Entwicklung von entsprechenden Marketingstrategien sind ebenfalls Bestandteil der fachlichen Aufgaben. Daneben sind auch Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Unternehmensabteilungen relevant. Im Ergebnis kann damit auch eine Tätigkeit als Berater für Unternehmen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung ermöglicht werden.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- einen Abschluss in einem anerkannten mindestens
dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende
mindestens einjährige Berufspraxis oder - in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf
und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis
und
eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Ausbildungsberufe des Absatzes 1 haben.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese Prüfung findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der → Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die → Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldefristen:
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro erhoben.
Prüfungsteil | Herbst 2024 |
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1. Lernprozesse und Lernbegleitung
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25.11.2024
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2. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
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26.11.2024
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3. Berufspädagogisches Handeln
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individuell
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Prüfungsteil |
Frühjahr 2025
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1. Lernprozesse und Lernbegleitung
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14.04.2025
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2. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
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15.04.2025
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3. Berufspädagogisches Handeln
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individuell
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Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 970,00 Euro.