Bankfachwirt/-in,Geprüfte/r
Für Sie abrufbar sind Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Bankfachwirte sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen.
Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ oder „Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau“ und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil „Spezielle Qualifikation“ ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldefristen:
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Handlungsbereich
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Prüfungstermine
Frühjahr 2024
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Grundlegende Qualifikationen | |
"Allgemeine Bankbetriebswirtschaft" |
18.03.2024
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"Betriebswirtschaft"
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18.03.2024
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"Volkswirtschaft"
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18.03.2024
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"Recht"
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19.03.2024
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Spezielle Qualifikationen (1 aus 3 Fächern) | |
"Privatkundengeschäft"
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19.03.2024
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"Immobiliengeschäft"
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19.03.2024
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"Firmenkundengeschäft"
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19.03.2024
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Mündliche Prüfung | |
praxisorientiertes Situationsgespräch
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individuell
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Handlungsbereich | Prüfungstermine Herbst 2024 |
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Grundlegende Qualifikationen | |
"Allgemeine Bankbetriebswirtschaft" |
07.10.2024
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"Betriebswirtschaft"
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07.10.2024
|
"Volkswirtschaft"
|
07.10.2024
|
"Recht"
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08.10.2024
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Spezielle Qualifikationen (1 aus 3 Fächern) | |
"Privatkundengeschäft"
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08.10.2024
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"Immobiliengeschäft"
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08.10.2024
|
"Firmenkundengeschäft"
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08.10.2024
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Mündliche Prüfung | |
praxisorientiertes Situationsgespräch
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individuell
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Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 495,00 Euro.