Berufspädagoge/-in, Geprüfte/-r

Wir haben für Sie alle wissenswerten Details zusammengestellt.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

  • Berufspädagogen sind in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, wie auch beruflicher Bildungsprozesse. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis.
  • Berufspädagogen planen und organisieren nicht nur betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse, sondern ermitteln auch notwendige und zukunftsweisende Qualifikationen und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Sie beraten und unterstützen die Einführung neuer Aus- und Weiterbildungsmethoden in den jeweiligen Unternehmen und Institutionen. Sie unterstützen und qualifizieren haupt- sowie nebenberufliches Bildungspersonal und leiten dieses an.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
  2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und
eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten oder Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Diese → Prüfung findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der → Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die → Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.

Anmeldefristen

Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro erhoben.
Prüfungsteil
Frühjahr 2024
1. Kernprozesse der beruflichen Bildung
15.04.2024 und 17.04.2024
2. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
17.04.2024 und 19.04.2024
3. Spezielle berufspädagogische Funktionen
individuell
Prüfungsteil
Herbst 2024
1. Kernprozesse der beruflichen Bildung
25.11.2024 und 27.11.2024
2. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
27.11.2024 und 29.11.2024
3. Spezielle berufspädagogische Funktionen
individuell

Gebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 970,00 Euro.