Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik, Geprüfte/r
Für Sie abrufbar sind Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann,
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis
oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht
länger als fünf Jahre zurückliegt, und - in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldefristen:
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Prüfungsteil
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Prüfungstermine Frühjahr 2024
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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02.05.2024 und 03.05.2024 |
Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Technik" |
15.05.2024
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2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Organisation"
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16.05.2024
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3. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Führung und Personal" (mündlich)
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individuell
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Prüfungsteil
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Prüfungstermine Herbst 2024
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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06.11.2024 und 07.11.2024 |
Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Technik" |
12.11.2024
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2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Organisation"
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13.11.2024
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3. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Führung und Personal" (mündlich)
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individuell
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Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 605,00 Euro.