Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse

Ein DQR-Eintrag auf Zeugnissen ermöglicht es europäischen Arbeitgebern deutsche Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse zu werten. Wann es diese Einträge gibt und weitere Informationen lesen Sie im Artikel.

Ausbildungszeugnisse

Die Ausweisung des DQR- und EQR-Niveaus der Abschlüsse auf IHK-Zeugnissen ist seit 2014 Standart. Die Formulierung lautet seitdem: „Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau … zugeordnet.“ Platziert werden soll dieser Satz oberhalb der Berufsschulnote.

Fortbildungszeugnisse

Für die bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen hat der KKQ als Starttermin den 1. März 2014 beschlossen, sofern bis dahin die Zeugnismuster durch die vom BMBF vorzulegende Sammeländerungsverordnung entsprechend geändert worden sind. Andernfalls soll der DQR-/EQR-Hinweis schnellstmöglich nach Inkrafttreten der Sammeländerungsverordnung  erfolgen. Platziert werden soll er hier oberhalb der Unterschriftenzeile.
Die vom KKQ beschlossene Formulierung wird sich anders als in der Ausbildung bei den Fortbildungszeugnissen so nicht umsetzen lassen. Denn zwischenzeitlich liegt eine Empfehlung des BiBB-Hauptausschusses vor, die für den DQR-/EQR-Hinweis folgende Formulierung mit Fundstelle vorsieht: „Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau … zugeordnet; vgl. Bundesanzeiger TT.MM.JJJJ (eBAnz …).“ Die Empfehlung des BiBB-HA wurde am 17. Oktober 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. In Anbetracht dieser Empfehlung wird das BMBF diese Langversion des DQR-/EQR-Hinweises in die bundeseinheitlichen Zeugnismuster übernehmen.
Hinweis: Abgelehnt hat der KKQ, dass Absolventen, die ihren Abschluss schon vor Inkrafttreten des DQR am 1. Mai 2013 erworben haben, von den IHKs eine nachträgliche Bestätigung erhalten, auf welchem DQR-/EQR-Niveau ihr Abschluss nunmehr verortet ist.
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