Einstiegsqualifizierung (EQ-Vertrag)

Mit sechs- bis zwölfmonatigen Praktika-Einstiegsqualifizierungen (EQ) können Betriebe einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Jugendliche in den Lehrstellen- und Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine vorgeschaltete Maßnahme für die Ausbildung. Jugendliche haben die Chance während der Praktikumszeit von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten den Beruf sowie das Berufsleben kennen zu lernen. Ebenso haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Jugendlichen praxisnah auf die Ausbildung vorzubereiten, da eine Übernahme in die Ausbildung angestrebt werden soll. Bei einem guten betrieblichen Zeugnis und einem vollständig geführten Berichtsheft erhalten die Praktikanten ein IHK-Zertifikat. Hierzu sind Berichtsheft und betriebliches Zeugnis bei der IHK einzureichen. Die Einstiegsqualifizierung kann auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden.
Zielgruppe:
Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Geflüchtete.

Vertrag

Betrieb und Praktikanten schließen einen schriftlichen Vertrag, bei Minderjährigen auch mit deren Erziehungsberechtigten. Der Vertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 839 KB) wird zur Prüfung und Eintragung zeitnah bei der zuständigen IHK eingereicht. Die IHK muss umgehend informiert werden, falls das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird. Die Vertragsdauer beträgt mindestens sechs bis maximal zwölf Monate.

Vergütung/Förderung

Vergütung: Die Vergütung entspricht mindestens der Höhe des Förderbetrags der Agentur für Arbeit. Die vertraglich festgelegte Vergütung wird vom Betrieb monatlich ausbezahlt, unabhängig davon, ob die EQ gefördert wird. Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns gilt nicht.
Förderung: Betriebe können sich die Vergütung fördern lassen. Reichen Sie den Förderantrag vor Praktikumsbeginn bei dem zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie den Förderzeitraum. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
Sozialversicherung: Das Praktikum ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf Antrag kann der Betrieb von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten.

Inhalte/Pflichten

Inhalte: Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt.
Sachliche Gliederungen:
Die betriebliche Ausbildungspläne (Sachliche Gliederung) für die jeweilige Einstiegsqualifizierung können Sie auf der Webseite des DIHK herunterladen.
Pflichten: Die Praktikanten verpflichten sich, regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebs.

Berichtsheft

Die Praktikanten schreiben ein Berichtsheft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 15 KB). Es gelten die gleichen Bestimmungen und Anforderungen wie für Auszubildende.

Berufsschule

Praktikanten unter 18 Jahren sind in der Regel berufsschulpflichtig.

EQ-Plus

Die Einstiegsqualifizierung wird bei EQ-Plus mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen wie durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder sozialpädagogische Betreuung kombiniert, damit diese Jugendlichen die Einstiegsqualifizierung möglichst erfolgreich absolvieren und in eine Ausbildung übergehen.