Chemielaborant/-in: Orientierungshilfe
Die Anpassung der Ausbildungsverordnung an veränderte Praxis-Anforderungen war das Ziel der zweiten Änderungsverordnung, die zum 1. August 2020 in Kraft trat.
Die PAL bietet nach zweiter Änderungsverordnung erstmalig an:
- Abschlussprüfung Teil 1 im Sommer 2022
- Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023
Die am 3. März 2020 veröffentlichte zweite Änderungsverordnung hat keine Auswirkungen auf die bisherigen Inhalte der gestreckten Abschlussprüfungen Teil 1. Die vom zuständigen PAL-Fachausschuss entwickelte Themenliste „Version 1 –Juni 2021” ist gültig.
Der PAL-Fachausschuss hat die von ihm entwickelte Themenliste für den schriftlichen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 an die Vorgaben der zweiten Änderungsverordnung angepasst.
Diese „Version 1 – Juni 2021” der Themenliste ist erstmals gültig für die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023 und soll als Orientierungshilfe für ausbildende Betriebe und berufliche Schulen dienen.
Sie stellt jedoch keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Sie stellt jedoch keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Wir haben für Sie die Themenlisten (Version 1) zum Download bereitgestellt: