Tourismuskaufmann/-frau

Für Sie sind alle Details wie z. B. Aufgabengebiet, Voraussetzung, Vergütung, Dauer der Ausbildung zusammen gestellt.
Tourismuskaufleute für Privat- und Geschäftsreisen planen den Ablauf von Urlaubs oder Geschäftsreisen. Sie organisieren Individual- und Pauschalreisen und arbeiten dabei mit Verkehrsbetrieben und anderen Leistungsträgern im Tourismus zusammen.
In der Reisevermittlung beraten sie ihre Kunden zu Urlaubs- und Geschäftsreisen, ermitteln Reiseverbindungen und Übernachtungsmöglichkeiten zu den gewünschten Terminen. Dabei erledigen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben: Sie kalkulieren Reisepreise, erstellen Kundenangebote und Kundenrechnungen bzw. Reisekostenabrechnungen. Sie nehmen Kundenbuchungen entgegen, reservieren dementsprechend z. B. Flüge, Hotelzimmer oder Mietautos und beschaffen ggf. Reisedokumente. Sie überwachen die Zahlungseingänge und bearbeiten Stornierungen und Reklamationen. Darüber hinaus entwickeln und planen sie Marketingmaßnahmen und setzen diese um.

Aufgabengebiet

Tourismuskaufleute für Privat- und Geschäftsreisen arbeiten hauptsächlich
  • in Reisebüros
  • bei Reiseveranstaltern
  • bei Reservierungsdienstleistern, z. B. Geschäftsreisenservices.
Den Großteil ihrer Arbeit erledigen sie im Büro oder am Kundenschalter.

Persönliche Voraussetzungen

Kommunikationsfähigkeit sowie Kunden- und Serviceorientierung sind wichtig, da die Kundenberatung einen Großteil der Tätigkeit ausmacht.
Sichere Kenntnisse in Mathematik und Vorwissen in Wirtschaft sind hilfreich, um beispielsweise Reiseangebote korrekt kalkulieren zu können. Für die Kommunikation mit ausländischen Unternehmen, z. B. Fluggesellschaften, sind Englischkenntnisse notwendig. Gute Ausdrucksfähigkeit in Deutsch ist für Informationsgespräche mit Kunden wichtig. Kenntnisse in Geografie sind gefragt, wenn Kunden mehr über die Naturgegebenheiten in ausgewählten Zielgebieten erfahren möchten.

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Verkürzungen aufgrund bestimmter schulischer Abschlüsse oder überdurchschnittlicher Ausbildungsleistungen sind möglich.