Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Lebensmitteltechnik

Sie erfahren umfangreiche Informationen zum Berufsbild wie u. a. über die Aufgaben und Voraussetzungen und andere Details zur Ausbildung.

Aufgabengebiet

Maschinen- und Anlagenführer/innen bereiten Arbeitsabläufe vor, überprüfen Maschinenfunktionen an Prüfständen und nehmen Maschinen in Betrieb. Das können beispielsweise Werkzeug, Textil, Druckmaschinen oder Anlagen für die Nahrungs- und Genussmittelherstellung sein. Sie überwachen den Produktionsprozess und steuern und überwachen den Materialfluss.
Zudem inspizieren und warten sie Maschinen in regelmäßigen Abständen, um deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Sie füllen beispielsweise Öle oder Kühl- und Schmierstoffe nach und tauschen Verschleißteile wie Dichtungen, Filter oder Schläuche aus.

Persönliche Voraussetzungen

Sorgfalt wird z. B. benötigt, wenn Produktionsmaschinen eingestellt werden oder der Maschinenlauf genau beobachtet werden muss, um Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen.
Wenn Maschinen und Anlagen kontrolliert und gewartet werden müssen, sind Kenntnisse in Technik und Werken unerlässlich. Physikkenntnisse sind für das Verständnis von Maschinenfunktionen, bei der Fehlersuche und der Anwendung verschiedener Prüfverfahren von Vorteil.

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre. Verkürzungen aufgrund bestimmter schulischer Abschlüsse oder überdurchschnittlicher Ausbildungsleistungen sind möglich.