Industriekaufmann/-frau

Industriekaufleute steuern betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen. In der Materialwirtschaft vergleichen sie Angebote, verhandeln mit Lieferanten und betreuen die Warenannahme und -lagerung.
Sie erfahren umfangreiche Informationen zum Berufsbild wie u. a. über die Aufgaben und Voraussetzungen und andere Details zur Ausbildung.

Aufgabengebiet

In der Produktionswirtschaft planen, steuern und überwachen sie die Herstellung von Waren oder Dienstleistungen und erstellen Auftragsbegleitpapiere. Kalkulationen und Preislisten zu erarbeiten und mit den Kunden Verkaufsverhandlungen zu führen, gehört im Verkauf zu ihrem Zuständigkeitsbereich.
Außerdem erarbeiten sie gezielte Marketingstrategien. Sind sie in den Bereichen Rechnungswesen bzw. Finanzwirtschaft tätig, bearbeiten, buchen und kontrollieren Industriekaufleute die im Geschäftsverkehr anfallenden Vorgänge. Im Personalwesen ermitteln sie den Personalbedarf, wirken bei der Personalbeschaffung bzw. -auswahl mit und planen den Personaleinsatz.

Industriekaufleute finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche und arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen bzw. Großraumbüros.

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Besprechungsräumen
  • in Lagern
  • in Produktionshallen.

Persönliche Voraussetzungen

Wer diesen Beruf erlernen möchte, sollte ein hohes Maß an Lern- und Leistungsbereitschaft mitbringen und auch unter hohem Zeitdruck fehlerfrei arbeiten können. Konzentrationsfähigkeit ist gefragt, denn es müssen ständig neue Inhalte bewältigt werden.

Prüfungsvorbereitung und Hilfestellungen

Umsetzungshilfen und Praxistipps für die Ausbildung, Angebote zur Prüfungsvorbereitung und Hinweise zu aktuellen Prüfungsverfahren finden Sie → hier übersichtlich dargestellt.

Ausbildungsvergütung

Übersicht über die empfohlenen Ausbildungsvergütungen Bundesinstitut für Berufliche Bildung

Ausbildungsverordnung

Verordnung zum Beruf Industriekaufmann/-frau Stand 23.07.2002 (Rahmenlehrplan und sachlich zeitliche Gliederung)

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Verkürzungen aufgrund bestimmter schulischer Abschlüsse oder überdurchschnittlicher Ausbildungsleistungen sind möglich.

Neuordnung ab 01.08.2024 - Was ist neu?

Zum 1. August 2024 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Industriekaufmann/Industriekauffrau“ in Kraft getreten. Der Beruf wurde nach 17 Jahren überarbeitet und modernisiert.
  • Was neu ist, erklären wir in unserem Artikel