Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Fachkräfte für Lebensmitteltechnik stellen aus unterschiedlichsten Rohstoffen an automatisierten bzw. computergesteuerten Maschinen und Anlagen z. B. Nährmittel, Feinkost oder Erfrischungsgetränke her. Sie sind vom Eingang der Rohwaren bis zum fertig verpackten Produkt an allen Stationen der Verarbeitung beteiligt. Zunächst nehmen sie Rohstoffe und Halbfertigprodukte entgegen und prüfen sie. Dann leiten sie diese an das Lager oder an die Verarbeitung weiter. Sie sorgen dafür, dass nötige Zutaten bereitgestellt werden, bereiten sie vor und richten Maschinen und Anlagen ein. Nach festgelegten Rezepturen geben sie Zutaten in die Anlagen und starten die Produktion. Sie überwachen alle Vorgänge einschließlich der Verpackung der fertigen Produkte. Bei Abweichungen oder Störungen greifen sie sofort ein. Außerdem kontrollieren sie regelmäßig die Qualität ihrer Produkte.

Aufgabengebiet

Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten hauptsächlich

  • in Betrieben der Fisch-, Fleisch- oder Obst- und Gemüseverarbeitung
  • in industriellen Großbäckereien
  • in Molkereibetrieben
  • in der industriellen Herstellung z. B. von Zuckerwaren oder Babynahrung
  • in Kaffee-Röstereien.
Sie sind meist in Produktionshallen, in Lager- oder Kühlräumen tätig. Tests führen sie in Laborräumen durch. Bei der Rohstoffannahme halten sie sich auch im Freien auf.

Persönliche Voraussetzungen

Sorgfalt ist für Prüfungen von angelieferten Produkten und Fertigungskontrollen wichtig. Verantwortungsbewusstsein ist beim Einhalten von Hygienebestimmungen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften unabdingbar. Entscheidungsfähigkeit ist nötig, um z. B. bei Störungen der automatisierten Produktionsanlagen rasch eingreifen zu können.
Kenntnisse in Mathematik, speziell in Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung braucht man, da z. B. Volumen- und Mischungsverhältnisse zu berechnen sind. Gute Kenntnisse in Chemie können bei der Verarbeitung der verschiedenen Roh- und Hilfsstoffe nützlich sein.

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit dauert in der Regel 3 Jahre. Verkürzungen aufgrund bestimmter Schulabschlüsse oder überdurchschnittlicher Ausbildungsleistungen sind möglich.