Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Sie erfahren umfangreiche Informationen zum Berufsbild wie u. a. über die Aufgaben und Voraussetzungen und andere Details zur Ausbildung.
Fachkräfte für Fruchtsafttechnik stellen Obst- und Gemüsesäfte sowie Fruchtweine her. Als Ausgangsstoffe verwenden sie frisches Obst und Gemüse sowie Fruchtsaftkonzentrate und Wasser. Sie überwachen die Rohstoffauswahl und alle Verarbeitungsprozesse. Mithilfe von Maschinen reinigen sie Früchte oder Gemüse, pressen den Saft heraus oder passieren die verwertbaren Rohstoffteile, wie etwa Fruchtfleisch. Schließlich mischen sie weitere Zutaten wie Aromastoffe, Zucker und Wasser zu. Bei der Herstellung von Fruchtweinen und Fruchtschaumweinen überwachen sie die Gärung der Fruchtmaische. Sie pasteurisieren die Getränke in der Regel, um diese haltbar zu machen. Schließlich füllen sie den fertigen Saft in Flaschen, Dosen oder Kartons ab. Während der gesamten Produktion beachten sie sorgfältig Hygienevorschriften. Da die Herstellungsvorgänge teilweise automatisiert sind, bedienen und überwachen sie auch computergesteuerte Anlagen.

Aufgabengebiet

Fachkräfte für Fruchtsafttechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Fruchtsaftindustrie
  • in Betrieben der Obstweinherstellung.

Fachkräfte für Fruchtsafttechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werk- und Produktionshallen
  • in Lager- und Kühlräumen.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Freien in der Rohstoffannahme.

Persönliche Voraussetzungen

Verantwortungsbewusst und sorgfältig muss die Fachkraft für Fruchtsafttechnik arbeiten, denn besonders in der Lebensmittelindustrie kommt es darauf an, dass Vorschriften beachtet werden. Aber auch Kenntnisse in Mathematik, Chemie und Physik sind für die Ausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik von Vorteil. Sie arbeiten nicht nur mit verschiedenen Roh- und Hilfsstoffen, sondern müssen auch Mischverhältnisse und Volumenverhältnisse berechnen.

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Verkürzungen aufgrund bestimmter schulischer Abschlüsse oder überdurchschnittlicher Ausbildungsleistungen sind möglich.