Assistierte Ausbildung (AsA)

Kurzbeschreibung

Die Assistierte Ausbildung wird mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen zusammengeführt/ersetzt diese. Kern der AsA ist die Möglichkeit, Unterstützung vor und während der Berufsausbildung beim selben Träger anzubieten. Die hohe Flexibilität und die gleichzeitige Unterstützung des jungen Menschen und des Betriebes bleiben tragende Säulen des Instrumentes.
Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (begleitende Phase) durch Maßnahmen der AsA mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden.

Zielgruppe

Die Förderung als teilnehmende Person richtet sich an junge Menschen, die
• nicht vollzeitschulpflichtig sind und die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und
• ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen oder
• ohne Unterstützung wegen in ihrer Person liegender Gründe nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Berufsausbildung nicht aufnehmen können oder nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen der festigen können oder
• wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung zusätzlicher Unterstützung bedürfen.

Förderdauer (Begleitende Phase)

• Die individuelle Förderdauer kann den Zeitraum ab Ausbildungsbeginn oder Beginn der EQ bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss oder dem Ende der EQ umfassen.
• Die Förderdauer richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf des förderungsberechtigten jungen Menschen.
• Der zeitliche Umfang der Begleitung und Unterstützung der Betriebe, die förderungsberechtigte junge Menschen zur Berufsausbildung oder EQ aufgenommen haben, ist bedarfsbezogen zu realisieren.
• Ein Eintritt in die begleitende Phase ist jederzeit möglich soweit ausreichend Stundenkontingente zur Verfügung stehen.

Die begleitende Phase kann eine nachgehende Betreuung beinhalten

Für junge förderungsberechtigte Menschen, die ohne Unterstützung wegen in ihrer Person liegender Gründe nach Abschluss einer mit AsA flex unterstützten betrieblichen Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können, endet die Förderung spätestens sechs Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder spätestens ein Jahr nach Ende der Berufsausbildung.
Zugang:  Die Beratungsfachkraft der Berufsberatung prüft die Förderungsvoraussetzungen und weist bei deren Vorliegen den jungen Menschen in die Maßnahme zu.
Kontakt
Agentur für Arbeit Schwerin
Berufsberatung vor dem Erwerbsleben
Am Margaretenhof 14 - 16
19057 Schwerin
E-Mail:  schwerin.berufsberatung@arbeitsagentur.de

Bildungsträger der Assistierte Ausbildung (2021 bis 2024)

Wismar und Nordwestmecklenburg
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Am Westhafen 1
23966 Wismar
Ansprechpartner: Frau Daniela Guschak- Jarosch
Telefon: 0381 252709-15
E-Mail: daniela.guschak-jarosch@faw.de
Schwerin und Umland
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Ellerried 3
19061 Schwerin
Ansprechpartner: Frau Yvonne Reimann
Telefon: 03874 4177082
E-Mail: yvonne.reimann@faw.de
Landkreis LWL/PCH
Grone Bildungszentrum GmbH
Dreescher Markt 119061 Schwerin
Ansprechpartner: Frau Jana Hennemann
Telefon: 0151 55143418
E-Mail: j.hennemann@grone.de