Chance für dauerhaftes Bleiberecht

Durch die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts haben Geflüchtete die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. In diesem Text erklären wir die relevanten gesetzlichen Bestimmungen ausführlich und geben Ihnen einen klaren Überblick über die Voraussetzungen.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts verabschiedet. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.

Das Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Bestimmungen:

  • Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts:
    Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten, erhalten auf Antrag für 18 Monate eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis. Ausgeschlossen sind Straftäter sowie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund wiederholter und vorsätzlich falscher Angaben über ihre Identität verhindert haben. Im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung wurde der Stichtag vom 1. Januar 2022 auf den 31. Oktober 2022 verschoben und die Gültigkeitsdauer von einem Jahr auf 18 Monate verlängert. Diese Zeit kann genutzt werden, um die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche oder §25b AufenthG bei nachhaltiger Integration zu erfüllen (insb. Identitätsklärung, Lebensunterhaltsicherung und Sprachkenntnisse).
  • Änderung der Bleiberechtsregelung nach § 25a AufenthG: Gut integrierte junge Menschen unter 27 Jahren (statt unter 21 Jahren) können nach drei Jahren (statt nach vier Jahren) ein Bleiberecht erhalten. Im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung wurde eine Vorduldungszeit von 12 Monaten als Voraussetzung für die Titelerteilung eingeführt.
  • Änderung der Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG: Gut integrierte Geduldete erhalten nach sechs (statt nach acht Jahren) oder nach vier Jahren (statt nach sechs Jahren), wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, ein Bleiberecht.
  • Asylbewerber können unabhängig von ihrer Bleibeperspektive schon im laufenden Asylverfahren Integrations- und Berufssprachkurse besuchen.
  • Der Familiennachzug von Angehörigen von Fachkräften wird erleichtert, indem Familienangehörige nicht mehr vor der Einreise nach Deutschland ihre Deutschkenntnisse nachweisen müssen.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht leicht erklärt

Ein Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht des “NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge” können Sie als PDF-Dokument laden, ausdrucken oder speichern.

NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Wichtiger Hinweis und Appell an Unternehmen

Das Gesetz läuft Ende Dezember 2025 ab! Es wird empfohlen, nicht zu zögern, sondern sofort zu überprüfen, ob einer der Arbeitnehmer die erforderlichen Kriterien erfüllt, um die Möglichkeit auf einen dauerhaften Aufenthalt zu erhalten.