Anerkennung der Berufsreife aufgrund einer Berufsausbildung
Voraussetzungen
Für die nachträgliche Zuerkennung der Berufsreife ist folgende Voraussetzung zu erfüllen:
der Nachweis des Abschlusses der Jahrgangstufe 8 der Regionalen Schule oder der Verbundenen Haupt- und Realschule oder der Hauptschule oder der Realschule oder des Gymnasiums oder der Kooperativen Gesamtschule oder der Integrierten Gesamtschule oder der Förderschule in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss
- eines einjährigen Berufsvorbereitungsjahres (BV1) oder
- eines zweijährigen Berufsvorbereitungsjahres (BVJ2) oder
- eines Berufsvorbereitungsjahres für Ausländer und Aussiedler (BVJA) oder
- des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge (BvB)
Wichtig
Die Dauer des erfolgreich abgeschlossenen Bildungsganges muss mindestens neun Monate betragen und es muss am Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Sozialkunde und Mathematik teilgenommen worden sein. Die Nachweise sind durch beglaubigte Kopien zu erbringen.
Die Dauer des erfolgreich abgeschlossenen Bildungsganges muss mindestens neun Monate betragen und es muss am Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Sozialkunde und Mathematik teilgenommen worden sein. Die Nachweise sind durch beglaubigte Kopien zu erbringen.
Antragstellung / Kontakt
Die Anerkennung muss schriftlich beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Schulen
Werderstraße 124
19048 Schwerin
Abteilung Schulen
Werderstraße 124
19048 Schwerin