Anerkennung Mittlere Reife bei Berufsausbildung
Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung.
Voraussetzungen
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Der Nachweis des Hauptschulabschlusses oder des Qualifizierten Hauptschulabschluss oder die Berufsreife oder die Berufsreife mit Leistungsfeststellung sowie der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer Teilzeitberufsschule.
Wichtig
Die Nachweise sind durch beglaubigte Kopien zu erbringen.
- Abschluss eines mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberufes
- mindestens zwei Jahre Unterricht in der o. g. Fachklasse nach der jeweils gültigen Stundentafel
- Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und keine "mangelhaft" (Note 5) oder "ungenügend" (Note 6)
- eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Ausbildung in einer Fremdsprache oder nach Feststellung durch die Schule ein gleichwertiger Bildungsstand
Antragstellung/Kontakt
Die Anerkennung muss schriftlich beim Ministerium für Bildung und Kindertagsförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Schulen
Werderstraße 124
19055 Schwerin
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