IHK-Rechtsgrundlagen

Satzung

Das IHK-Gesetz sieht vor, dass sich die deutschen Industrie- und Handelskammern eine Satzung geben. Dies ist Ausdruck des Prinzips der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Die Satzung regelt die Organisation der IHK aufbauend auf dem Rahmen des IHK-Gesetzes. Damit kann beispielsweise jede IHK selbst entscheiden, wie groß das Präsidium ist. Ebenso welche Angelegenheiten vom Präsidium und welche von der Vollversammlung zu beschließen sind, soweit dies vom IHK-Gesetz offen gelassen wird.
Aber auch den regionalen Besonderheiten jeder IHK kann darin Rechnung getragen werden. So sind in der Satzung der IHK Schwaben (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 364 KB) die elf Regionalbereiche und deren Organisation mit eigenen Regionalversammlungen geregelt, um den spezifischen Bedürfnissen der Wirtschaft von Donauwörth bis Lindau und von Neu-Ulm bis Aichach gerecht zu werden. Aber auch die Möglichkeit, Ausschüsse zu bestimmten, ist darin niedergelegt.