IHK-Rechtsgrundlagen
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 26 KB) ist von der Vollversammlung zu beschließen und bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie).
Neben Regelungen zur Entstehung, zur Fälligkeit, zur Mahnung und zur Beitreibung des Gebührenanspruchs enthält der allgemeine Teil der Gebührenordnung auch Punkte wie Stundung, Erlass, Niederschlagung, Verjährung und Rechtsbehelfe. Der entscheidende Teil der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 26 KB) ist der Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 517 KB), welcher die Gebührenhöhe oder den Gebührenrahmen für die im Einzelnen genau bestimmten Verwaltungsleistungen festsetzt.